* Es liegt ein Schwerbehindertenausweis
mit einem Behinderungsgrad ab 50 % und einem Merkzeichen "G" (gehbehindert),
"aG" (aussergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos),
"Blind" oder "B" (ständige Begleitung notwendig) vor.
Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung
oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe aufgrund
einer sonstigen Behinderung.
* Bei geistig oder körperlich behinderten
Kindern, ohne Schwerbehindertenausweis, ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung
über die Behinderung in Verbindung mit der Bestätigung einer der Frühförderstellen
(siehe Mustervorlage 1) erforderlich. Der Kaufvertrag lautet auf die Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten.
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